Zusammenfassung: Der Autor erläutert die Auswirkungen einer Entscheidung des BGH, in der dieser die Zulässigkeit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beschränkter Haftung in Ermangelung einer einzelvertraglichen Vereinbarung mit dem Gläubiger verneinte, für das österreichische Gesellschaftsrecht. Dabei weist er nach, dass die Implementierung einer Haftungseinschränkung einer GesBR auch im österreichischen Recht eine Übereinkunft mit dem Gläubiger voraussetzt, eine Haftungsbegrenzung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt auch nach österreichischer Rechtslage nicht in Betracht.