Zusammenfassung: Da die einheitliche Bilanzierung von zwei Personen- und beteiligungsgleichen Personenhandelsgesellschaften keine Mitunternehmerschaft bewirkt, hat auch die Trennung der Bilanzierung keine Realteilung der Mitunternehmerschaft zur Folge.
Weiterführende Hinweise: BMF, 08.05.2000