Zusammenfassung: Die FLD für Vorarlberg nimmt zur Verfassungskonformität der Familienbesteuerung 1999 und der darin vorgesehenen Abgeltung der Unterhaltsleistung durch die Transferleistungen (z.B. Familienbeihilfe) Stellung.
FLD für Vorarlberg, 30.06.2000, RV 1043/1-V6/00