Zusammenfassung: Die Übernahme der Kosten, die anlässlich der Anhebung des Gesellschaftskapitals entstehen, begründet keine verdeckte Gewinnausschüttung der GmbH.
BFH, 19.01.2000, I R 24/99
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 2 KStG
Zusammenfassung: Die Übernahme der Kosten, die anlässlich der Anhebung des Gesellschaftskapitals entstehen, begründet keine verdeckte Gewinnausschüttung der GmbH.
BFH, 19.01.2000, I R 24/99
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 2 KStG