Zusammenfassung: Die Unterschreitung des Marktzinsniveaus mit dem vereinbartem Mietentgelt schließt die Absicht zur Erzielung eines Gesamtüberschusses nicht aus.
BFH, 27.07.1999, IX R 64/96
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 2 EStG
Zusammenfassung: Die Unterschreitung des Marktzinsniveaus mit dem vereinbartem Mietentgelt schließt die Absicht zur Erzielung eines Gesamtüberschusses nicht aus.
BFH, 27.07.1999, IX R 64/96
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 2 EStG