§ 8 Abs. 2 KStG 1988
Der VwGH entscheidet, dass Rückstellungen einer Kapitalgesellschaft für Pensionsansprüche eines gesellschaftsnahen Geschäftsführers verdeckte Ausschüttungen darstellen und im Einkommen zu berücksichtigen sind.
VwGH 24.06.1999, 94/15/0185

