§ 184 BAO
Der VwGH über die zulässige Schätzung bei einer Betreiberin einer Bar, die unumstritten zahlreiche Schecks eingelöst hatte, die Gelder dafür aber nur zu treuen Handen für die Prostituierten übernommen hat, und die Scheckbeträge zur Gänze an die jeweilugen Prostituierten ausgefolgt hat.

