§ 23 Abs. 1 FinStrG
Gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG ist die geringe wirtschaftliche Leistungsfähgikeit zu berücksichtigen, sie hat aber keinen Einfluss bei der Bemessung der Ersatzfreiheitsstrafe.
VwGH 29.06.1999, 98/14/0177
§ 23 Abs. 1 FinStrG
Gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG ist die geringe wirtschaftliche Leistungsfähgikeit zu berücksichtigen, sie hat aber keinen Einfluss bei der Bemessung der Ersatzfreiheitsstrafe.
VwGH 29.06.1999, 98/14/0177
