§ 11 UStG 1994
Der VwGH entscheidet, dass der Vorsteuerabzug nicht gerechtfertigt ist, liegt eine Diskrepanz zwischen der in der Rechnung ausgewiesenen Ware und der tatsächlich gelieferten Ware vor.
VwGH 25.03.1999, 98/15/0026
§ 11 UStG 1994
Der VwGH entscheidet, dass der Vorsteuerabzug nicht gerechtfertigt ist, liegt eine Diskrepanz zwischen der in der Rechnung ausgewiesenen Ware und der tatsächlich gelieferten Ware vor.
VwGH 25.03.1999, 98/15/0026
