§ 4 BAO
Der VwGH entscheidet, dass rückwirkende Rechtsgeschäfte ungeachtet ihrer zivilrechtlichen Zulässigkeit für den Bereich des Steuerrechts nicht anzuerkennen sind.
VwGH 25.03.1999, 96/15/0079
§ 4 BAO
Der VwGH entscheidet, dass rückwirkende Rechtsgeschäfte ungeachtet ihrer zivilrechtlichen Zulässigkeit für den Bereich des Steuerrechts nicht anzuerkennen sind.
VwGH 25.03.1999, 96/15/0079
