§ 188 BAO
Der VwGH entscheidet, dass wenn auch rechtskräftige Bescheide der Vorjahre Liebhaberei bestätigen, in den späteren Veranlagungsjahren ein anderer Ergebnis vorliegen kann.
VwGH 22.04.1999, 97/15/0156
§ 188 BAO
Der VwGH entscheidet, dass wenn auch rechtskräftige Bescheide der Vorjahre Liebhaberei bestätigen, in den späteren Veranlagungsjahren ein anderer Ergebnis vorliegen kann.
VwGH 22.04.1999, 97/15/0156
