§ 5 Abs. 1 Wiener Getränkesteuerverordnung
Der VwGH über die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung für ein Rumpfjahr nach § 5 Abs 1 Wiener Getränkeverordnung.
VwGH 31.03.1999, 98/16/0347
§ 5 Abs. 1 Wiener Getränkesteuerverordnung
Der VwGH über die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung für ein Rumpfjahr nach § 5 Abs 1 Wiener Getränkeverordnung.
VwGH 31.03.1999, 98/16/0347
