§ 5 GrEStG 1987
Zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer zählen auch die Herstellungskosten des projektierten Gebäudes.
VwGH 31.03.1999, 99/16/0066
§ 5 GrEStG 1987
Zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer zählen auch die Herstellungskosten des projektierten Gebäudes.
VwGH 31.03.1999, 99/16/0066
