In seinem Urteil vom 25. 3. 2026, TUI Belgium NV ua, T-221/25, hatte das EuG über die Auslegung der Stillhalteklausel in Art 28 Abs 3 lit a und Abs 4 der 6. MwSt-RL (77/388/EWG ) sowie Art 370 MwStSyst-RL (Richtlinie 2006/112/EG ) im Zusammenhang mit der Besteuerung von Reisebüroleistungen für Reisen außerhalb der Union zu entscheiden.
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