In seinem Urteil vom 3. 12. 2025, MS KLJUČAROVCI, d.o.o., T-646/24, hatte sich das EuG ua mit der Frage zu befassen, ob die Dreiecksgeschäftsregelung für innergemeinschaftliche Reihengeschäfte auch dann angewendet werden kann, wenn an dem Reihengeschäft mehr als drei Wirtschaftsteilnehmer beteiligt sind.
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