In seinem Urteil vom 13. 11. 2025, FLO VENEER, C-639/24, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob nur wegen des Nichtvorliegens von Nachweisen iSd Art 45a MwSt-DVO die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen versagt werden kann.
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