In seinem Urteil vom 2. 10. 2025, Svilosa, C-535/24, hatte sich der EuGH mit dem Anwendungsbereich der unentgeltlich erbrachten Dienstleistungen, die einer Dienstleistung gegen Entgelt gleichgestellt sind, zu befassen. Das Urteil erging im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der .
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