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EuGH: Anpassung an lediglich technologische Neuerungen berechtigt weiterhin zur Mehrwertbesteuerung von Zwangsgebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

News aus der EUSteuerrechtSWI 2025, 339 - 343 Heft 6 v. 1.6.2025

In seinem Urteil vom 19. 12. 2024, Foreningen C ua, C-573/22, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob bestimmte Änderungen der in Dänemark zwangsweise eingehobenen Rundfunk- und Fernsehgebühr zur Finanzierung von öffentlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten dazu geführt haben, dass Dänemark nicht mehr von der in Art 370 MwStSyst-RL vorgesehenen Ausnahme Gebrauch machen kann, wonach es die zwangsweise eingehobene Rundfunk- und Fernsehgebühr der Mehrwertsteuer unterwerfen darf.

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