In seinem Urteil vom 12. 12. 2024, Dranken Van Eetvelde NV, C-331/23, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage der Voraussetzungen einer gesamtschuldnerischen Haftung gemäß Art 205 MwStSyst-RL sowie der Reichweite des Ne-bis-in-idem-Grundsatzes (Doppelbestrafungsverbot) auseinanderzusetzen.
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