In seinem Urteil vom 12. 12. 2024, Weatherford Atlas Gip SA, C-527/23, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob Verwaltungsdienstleistungen, die von einer Konzerngesellschaft gleichzeitig an mehrere Gesellschaften einer Unternehmensgruppe erbracht werden, die empfangende Gesellschaft zum Vorsteuerabzug berechtigen, wenn sie von der Steuerverwaltung als nicht erforderlich oder nicht zweckmäßig angesehen werden.

