In seinem Urteil vom 12. 9. 2024, Drebers, C-243/23, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob im Fall einer umfangreichen Renovierung eines Gebäudes bei einer Vorsteuerberichtigung für Investitionsgüter der in einem Mitgliedstaat für Grundstücke vorgesehene längere Zeitraum von bis zu 20 Jahren oder nur der kürzere Zeitraum von fünf Jahren zur Anwendung kommt.

