Nach dem Urteil des EuGH vom 6. 10. 2024, B ua, C-245/19 und C-246/19, dürfen Steuerbehörden den Einzug von Informationen in Steuersachen nicht anordnen, ohne dass es dagegen für Betroffene eine Klagemöglichkeit gibt. Der Ausschluss des Rechtsschutzes widerspreche dem in der GRC verankerten Recht auf wirksamen Rechtsbehelf.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

