Das Urteil des EuGH vom 28. 11. 2024, rhtb: projekt gmbh, C-622/23, betrifft ein Vorabentscheidungsersuchen des österreichischen OGH in einem Verfahren der rhtb: projekt gmbh gegen Parkring 14-16 Immobilienverwaltung GmbH, in dessen Zusammenhang sich Fragen hinsichtlich der Auslegung von Art 2 Abs 1 lit c und Art 73 MwStSyst-RL stellten.
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