Das Urteil des EuGH vom 17. 10. 2024, Digital Charging Solutions, C-60/23, beantwortete ein Vorabentscheidungsersuchen eingereicht vom Högsta förvaltningsdomstol (Oberstes Verwaltungsgericht, Schweden). Im dem Urteil zugrunde liegenden Rechtsstreit zwischen der .
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