Das FG München hat entschieden, dass eine nach liechtensteinischem Recht gegründete intransparente Stiftung ihre Rechtsfähigkeit auch nach Verlagerung des Verwaltungssitzes nach Deutschland behält (FG München 13. 8. 2025, 4 K 2055/23, Revision anhängig beim BFH zu II R 41/25).
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

