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Sitzverlegung einer FL-Stiftung führt nicht zum Verlust der Rechtsfähigkeit

LiteraturrundschauSteuerrechtSWI 2025, 736 Heft 12 v. 1.12.2025

Das FG München hat entschieden, dass eine nach liechtensteinischem Recht gegründete intransparente Stiftung ihre Rechtsfähigkeit auch nach Verlagerung des Verwaltungssitzes nach Deutschland behält (FG München 13. 8. 2025, 4 K 2055/23, Revision anhängig beim BFH zu II R 41/25).

Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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