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Anwendung der Grenzgängerregelung gemäß Art 15 Abs 6 DBA Deutschland im Fall einer Entsendung

Aus der Arbeit der BMF-FachabteilungenSteuerrechtSWI 2025, 602 Heft 11 v. 1.11.2025

Die Anwendung der Grenzgängerregelung nach Art 15 Abs 6 DBA Deutschland, BGBl III 2002/182 idF BGBl III 2024/12, setzt unter anderem voraus, dass der Steuerpflichtige seine unselbständige Tätigkeit üblicherweise in der Nähe der Grenze ausübt. Die Tätigkeit wird üblicherweise in der Grenzzone ausgeübt, wenn die Person während eines Kalenderjahres höchstens an 45 Arbeitstagen bzw an 20 % der tatsächlichen Arbeitstage ganz oder teilweise außerhalb der Grenzzone tätig wird (Z 8 des Protokolls zum DBA Deutschland).

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