Der EuGH beurteilte am 25. 4. 2024, Finanzamt X gegen Y KG, C-207/23, im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens die Fragen des deutschen BFH hinsichtlich der Steuerbarkeit und Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Zuwendungen durch die Nutzung von Abwärme aus einem Blockheizkraftwerk, das an eine Biogasanlage ange
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