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EuGH: Unterinstanzliches Gericht muss höchstgerichtliche Sichtweise bei Widerspruch mit EuGH-Rechtsprechung selbständig außer Acht lassen

News aus der EUSteuerrechtSWI 2024, 138 - 146 Heft 3 v. 1.3.2024

Im Urteil vom 11. 1. 2024, Global Ink Trade Kft., C‑537/22, befasste sich der EuGH mit einem Vorabentscheidungsersuchen des Fővárosi Törvényszék (Hauptstädtisches Stuhlgericht, Ungarn) betreffend die Auslegung des Grundsatzes des Vorrangs des Unionsrechts sowie der Regelungen hinsichtlich des Zeitpunkts des Entstehens des Vorsteuerabzugs iVm den Grundsätzen der steuerlichen Neutralität und der Rechtssicherheit.

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