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EuGH: Auslegung des Begriffs „zu Wohnzwecken bestimmte Immobilien“

News aus der EUSteuerrechtSWI 2024, 135 - 138 Heft 3 v. 1.3.2024

Mit Urteil vom 11. 1. 2024, HPA – Construções, C‑433/22, entschied der EuGH über ein Vorabentscheidungsersuchen des Supremo Tribunal Administrativo (Oberstes Verwaltungsgericht, Portugal) betreffend die Auslegung von Anhang IV Nr 2 MwStSyst-RL iZm der Frage, welcher Mehrwertsteuersatz auf die von HPA – Construções (im Folgenden: HPA

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