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EuGH: Keine Nachsicht für den Leistungsempfänger bei einer zu Unrecht in Rechnung gestellten Mehrwertsteuer, wenn die Mehrwertsteuer bereits an den insolventen Leistenden erstattet wurde

News aus der EUSteuerrechtSWI 2024, 613 - 616 Heft 11 v. 1.11.2024

In seinem Urteil vom 5. 9. 2024, H-GmbH, C-83/23, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob einem Leistungsempfänger, dem der Vorsteuerabzug für eine von einem Leistenden zu Unrecht in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer versagt wurde, Nachsicht zu gewähren ist, wenn die zu Unrecht in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer dem Leistenden, der zwischenzeitig insolvent ist, erstattet wurde.

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