In seinem Urteil vom 5. 9. 2024, Inspecteur van de Belastingdienst Utrecht, verb Rs C-639/22 bis C-644/22, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befas sen, ob Rentenfonds, die auf der zweiten Säule des Pensionssystems der Niederlande beruhen, als Sondervermögen iSd Art 135 Abs 1 lit g MwStSyst-RL einzustufen und daher Verwaltungsleistungen an diese Rentenfonds von der Mehrwertsteuer befreit sind.

