Busch/Wagemann (PIStB 2024, 254 ff) führen aus, dass in Deutschland durch den mit dem Wachstumschancengesetz neu geschaffenen § 49 Abs 1 Nr 4 Buchst a Satz 2 dEStG eine Gesetzeslücke geschlossen wurde. Wird die Tätigkeit für den deutschen Arbeitgeber im Homeoffice des eigenen Ansässigkeitsstaates ausgeübt, fingiert die für Zuflüsse ab 1.

