Die Kommission hat mit Beschluss vom 20. 6. 2018 festgestellt, dass Luxemburg der Engie-Gruppe im Rahmen von Umstrukturierungen innerhalb Luxemburgs unzulässige staatliche Beihilfen gewährt habe. Das von der Engie-Gruppe und Luxemburg angerufene EuG hat sich der Sichtweise der Kommission angeschlossen und die Klagen abgewiesen.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

