In seinem Urteil vom 20. 4. 2023, P. w W., C-282/22, hatte sich der EuGH mit der Einstufung von Ladevorgängen bei Elektrofahrzeugen als „Lieferung von Gegenständen“ oder als „Dienstleistung“ zu befassen. Die damit verbundenen Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej (Direktor der nationalen Steuerinformationsbehörde, Polen) (im Folgenden: Steuerbehörde) und .

