In seinem Urteil vom 4. 5. 2023, Y, C-516/21, hatte sich der EuGH mit der Reichweite der Steuerbefreiung für Grundstücksvermietungen zu befassen. Die Rechtsfrage stellte sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Finanzamt X (Deutschland) und Y über die Mehrwertsteuerpflicht eines Umsatzes aus der Überlassung von Vorrichtungen und Maschinen im Rahmen der Verpachtung eines landwirtschaftlichen Gebäudes.

