vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sozialversicherungsrenten im DBA-Recht

LiteraturrundschauSteuerrechtSWI 2023, 241 Heft 4 v. 1.4.2023

Nach Art 19 Abs 4 DBA Deutschland – Italien können Ruhegehälter und alle anderen wiederkehrenden oder einmaligen Bezüge, die aufgrund der Sozialversicherungsgesetzgebung eines Vertragsstaates von diesem Staat gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden, wenn der Empfänger Staatsangehöriger dieses Staates ist, ohne Staatsangehöriger des anderen Vertragsstaates zu sein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!