In seinem Urteil vom 7. 9. 2023, Schütte, C-453/22, hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob eine zu Unrecht zu hoch in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer dem betreffenden Leistungsempfänger vom Staat erstattet werden muss, wenn der Leistende eine Rechnungsberichtigung und damit eine Erstattung der zu viel an ihn bezahlten Mehrwertsteuer, die er an den Fiskus abgeführt hat, wegen Eintritts einer zivilrechtlichen Verjährung ablehnt.

