Happe/Boelsen (PIStB 2022, 176 ff) berichten über erste Erfahrungen mit der in Deutschland verschärften Wegzugsbesteuerung nach § 6 dAStG. Eine dieser Verschärfungen besteht darin, dass die unverzinsliche, unbegrenzte Stundung der Steuer bei Wegzug von EU-/EWR-Bürgern in das EU-/EWR-Ausland abgeschafft wurde; gewährt wird nur noch eine Verteilung der Steuer über sieben Jahre in sieben gleichen Raten.

