Kudert (PIStB 2022, 43 ff) identifiziert vier Fallstricke, die typischerweise bei grenzüberschreitend tätigen Start-ups beachtet werden sollten: die Rechtsformwahl, die personelle und örtliche Organisation der Geschäftsleitung, vermeintliche und tatsächliche Steuervorteile sowie die Wegzugsbesteuerung.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.