Fischer (Blog Handelsblatt 2. 3. 2022) analysiert den von der EU-Kommission am 22. 12. 2021 vorgelegten Entwurf einer Richtlinie zu Briefkastengesellschaften. Demnach müsse, nach Zustimmung aller Mitgliedstaaten, ab 2024 in allen Mitgliedstaaten zwingend ein zweistufiger Substanztest mit dem Ziel der Ermittlung substanzschwacher Gesellschaften durchgeführt werden.