Im Urteil vom 10. 2. 2022, Grundstücksgemeinschaft Kollaustraße 136, C‑9/20 , entschied der EuGH über ein Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Finanzgerichts Hamburg bezüglich der Auslegung von Art 167 MwStSyst-RL im Hinblick auf den Zeitpunkt des Entstehens des Rechts auf Vorsteuerabzug.