In seinem Urteil vom 11. 11. 2021, ELVOSPOL, C-398/20 , hatte sich der EuGH mit der Verminderung der Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage infolge Nichtbezahlung des Preises wegen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zu befassen. Die damit verbundenen Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der .
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