In seinem Urteil vom 25. 11. 2021, Amper Metal, C-334/20 , hatte sich der EuGH mit dem Vorsteuerabzugsrecht für Werbedienstleistungen, die von der Steuerbehörde als überteuert und nutzlos eingestuft wurden, zu befassen. Die damit verbundenen Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der .
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