Becker/Englisch (Kluwer Taxblog 17. 12. 2021) stellen zwei Modelle vor, wie die im GloBE-Vorschlag vorgesehene Ausnahme für durch reale Investitionen und eine lokale Belegschaft erwirtschaftete Gewinne bis zu 5 % des Buchwerts der Sachanlagen und der Lohnsumme (höhere Prozentsätze gelten während einer Übergangszeit) zu verstehen ist und sich diese Ausnahmeregelung auf die Vorschriften zur Berechnung des effektiven lokalen Steuersatzes (ETR) auswirkt.