Leich (PIStB 2021, 332 ff) stellt die steuerlichen Konsequenzen und Compliance-Verpflichtungen bei Bauleistungen ausländischer Unternehmer im Inland dar. Sie weist insbesondere darauf hin, dass auch ohne eine DBA-rechtliche Betriebsstätte der Leistungsempfänger zum Einbehalt der Bauabzugsteuer und der Leistungserbringer als inländischer Arbeitgeber zum Lohnsteuereinbehalt verpflichtet sind; diese zuletzt genannte Verpflichtung bestehe aber mangels DBA-rechtlicher Betriebsstätte nur dann, wenn sich die Bauarbeiter an mehr als 183 Tagen in Deutschland aufhalten.