In seinem Urteil vom 4. 3. 2021, Frenetikexito, C-581/19 , hatte sich der EuGH mit der Anwendbarkeit der Mehrwertsteuerbefreiung für Heilbehandlungen im Rahmen der Ausübung ärztlicher und arztähnlicher Berufe auf Dienstleistungen im Bereich des Ernährungscoachings zu befassen.
Schlagwörter: