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COVID-19-Beihilfen und Steueroasen

LiteraturrundschauSteuerrechtSWI 2021, 162 Heft 3 v. 1.3.2021

Die EU-Kommission hat ihren Mitgliedstaaten am 14. 7. 2020 empfohlen, staatliche Beihilfen iZm COVID-19 an die Bedingung zu knüpfen, dass keine Verbindungen zu nicht-kooperativen Rechtsordnungen bestehen. Vor diesem Hintergrund machen etwa Belgien, Dänemark, Frankreich, die Niederlande, Polen und Schweden die Gewährung staatlicher Beihilfen davon abhängig, dass keine Verbindungen zu Ländern bestehen, die häufig als Steueroasen bezeichnet werden.

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