Der EuGH hat mit Urteil vom 27. 1. 2021, Kommission/Österreich, C‑787/19, über eine Vertragsverletzungsklage der Europäischen Kommission gegen Österreich entschieden. Mit ihrer Klage beantragte die Europäische Kommission beim EuGH die Feststellung, dass die Republik Österreich gegen ihre Verpflichtungen aus der MwStSyst-RL verstoßen hat, indem sie Reiseleistungen, die gegenüber Steuerpflichtigen erbracht werden, die sie für ihr Unternehmen nutzen, von der Mehrwertsteuer-Sonderregelung für Reisebüros ausschließt und indem sie Reisebüros, soweit diese Sonderregelung auf sie anwendbar ist, gestattet, die Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage pauschal für Gruppen von Leistungen und für die gesamten innerhalb eines Besteuerungszeitraums erbrachten Leistungen zu ermitteln.