Das FG Köln hat sich im Urteil vom 17. 6. 2021, 15 K 888/18, mit der Frage beschäftigt, ob die Aufnahme einer Immobilienklausel in das DBA Deutschland – Spanien, wonach unter bestimmten Voraussetzungen das Besteuerungsrecht für Anteile an spanischen Immobiliengesellschaften vom Ansässigkeitsstaat des Anteilseigners (Deutschland) zum Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft (Spanien) wechselt, die Wegzugsbesteuerung nach § 6 dEStG auslöst.