In der Literaturrundschau im Oktober (SWI 2021, 550) wurde bereits über das Verfahren in der Rs GE Financial Investments berichtet. Schwarz (Kluwer Taxblog 29. 10. 2021) führt dazu ergänzend aus, dass sich die zuständigen Behörden der beiden Vertragsstaaten nicht einigen konnten und auch vom Gericht ein Anspruch auf Steueranrechnung verneint wurde.